Innerer und äußerer Sperrkreis

Die Sperrung des Festgebietes erfolgt ab Freitag, den 01.09.2023

Das Festgebiet wird zum „Inneren Sperrkreis“!

Innerer Sperrkreis

Das Festgebiet wird durch einen inneren Sperrkreis begrenzt. Dieser wird grundsätzlich frei von Fahrzeugen sein. Ein Befahren des Festgeländes und Parken ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich.
Lediglich von 03.00 – 08.00 Uhr ist eine Anlieferung für Gewerbetreibende möglich (mit Vignette).

Äußerer Sperrkreis

Des Weiteren ist ein äußerer Sperrkreis vorgesehen. Der „Äußere Sperrkreis“ verläuft weitläufig um das Festgebiet und ist vorrangig für Anwohner, Lieferanten, Gewerbetreibende + deren Mitarbeiter mit Vignette befahrbar. Die Vignette wird an Berechtigte postalisch verschickt.

Er umfasst u.a. den Großteil des Zeller Berges, Alberoda, Neudörfel, Auerhammer und den Eichert, Mit dem äußeren Sperrkreis soll der Besucher- und Durchgangsverkehr kanalisiert werden.

  • Da der Aufbau des Festgebietes einen enormen zeitlichen Aufwand einnehmen wird, werden Plätze, Parktaschen und Straßen bereits mehrere Tage vor dem Festwochenende gesperrt.
  • Der innere Sperrkreis wird ab Freitag, dem 01.09.2023 voll gesperrt.
  • Die Sperrungen werden ab Montag, den 04.09.2023, schrittweise aufgehoben.
  • Auch an den Tagen nach dem Fest ist aufgrund des Abbaus mit Verkehrseinschränkungen zu rechnen.
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  • Öffentlicher Personennahverkehr
    Der Postplatz wird bereits einige Tage vor dem „Tag der Sachsen“ für den ÖPNV
    nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Verkehrsbetriebe werden dazu ihre
    Fahrgäste separat informieren.
     

    Medizinische Versorgung
    Die Sperrung des Festgeländes gilt für jegliche Fahrzeuge, so auch für die
    medizinische Versorgung sowie Pflegedienste. Die sanitäts- und rettungsdienstliche Versorgung wird auch im Festgelände gewährleistet sein.
     

     

  • Um im Rahmen der Versorgung von Personen mit Wohnsitz im inneren Sperrkreis, den inneren Sperrkreis von 03.00 Uhr bis 08.00 Uhr zu befahren wird eine Vignette benötigt. Diese berechtigt lediglich zum Halten, nicht jedoch zum Parken.
  • Für das Befahren des äußeren Sperrkreises wird ebenfalls eine Vignette benötigt. Diese berechtigt zum Halten und Parken.
  • Jeder Haushalt sowie jedes Unternehmen mit Sitz im äußeren Sperrkreis erhält eine Vignette automatisch mit der Post ab dem 3. Quartal 2023 zugeschickt.
  • Zusätzliche Vignetten (z.B. weitere Fahrzeuge im Haushalt, Dienstfahrzeuge) können beantragt werden.
  • Für Privatpersonen: Falls Sie mehr als ein KfZ vom 01.-03.09.2023 im äußeren Sperrkreis bewegen müssen.
  • Für Unternehmen: Für Mitarbeiter, Lieferanten und Dienstfahrzeuge, die vom 01.-03.09.2023 den äußeren Sperrkreis befahren müssen, um das Unternehmen zu erreichen.
  • Die Unternehmen sind für die Beantragung der Vignetten ihrer Mitarbeiter zuständig.

Fahrzeuge können nur im äußeren Sperrkreis und somit außerhalb des Festgebietes geparkt werden. Die Wege ins und durch das Festgebiet müssen zu Fuß bewältigt werden.