Innerer Sperrkreis

Das Festgebiet wird durch einen inneren Sperrkreis begrenzt. Dieser wird grundsätzlich frei von Fahrzeugen sein. Ein Befahren des Festgeländes und Parken ist aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht möglich.
Lediglich von 03.00 – 08.00 Uhr ist eine Anlieferung für Gewerbetreibende möglich (mit Vignette).

Die Sperrung des Festgebietes erfolgt ab Freitag, den 01.09.2023 - das Festgebiet wird zum „Inneren Sperrkreis“!

Äußerer Sperrkreis

Des Weiteren ist ein äußerer Sperrkreis vorgesehen. Der „Äußere Sperrkreis“ verläuft weitläufig um das Festgebiet und ist vorrangig für Anwohner, Lieferanten, Gewerbetreibende + deren Mitarbeiter mit Vignette befahrbar. Die Vignette wird an Berechtigte postalisch verschickt.

Der Sperrkreis beginnt in Alberoda Höhe Liebstraße. Er führt weiter auf der Chemnitzer Straße Richtung Aue, dann entlang der Dr.-Otto-Nuschke-Str., über den Becherweg, Damaschkestraße, Schwarzenberger Straße Richtung Schwarzenberg.

Die B 101 ist ab Höhe Damaschkestraße gesperrt, der Becherweg ist frei befahrbar.

Der komplette Eichert befindet sich  im äußeren Sperrkreis (die Befahrbarkeit über Waldwege ist ausgeschlossen).

In der anderen Richtung führt er über die B 283 bis Einmündung Muldentalsiedlung (Bockau), OE Aue – Ricarda-Huch-Str., Hubertusstraße, Zschorlauer Straße bis Einmündung Neustädtler Weg (Tauschermühle),

Die B 169 ist bis Einmündung Brünlasberg (Kaufland) frei befahrbar. Ebenso ist der Brünlasberg frei befahrbar.

Die K9115 in Schlema ist bis „An der Mulde“ frei befahrbar. Die Hubertusstraße ist gesperrt. Die Zschorlauer Straße ist bis Höhe Tauschermühle befahrbar. Die Rechenhausbrücke ist noch frei befahrbar. Erst danach (Höhe Einmündung Muldentalsiedlung) wird die Straße für den normalen Fahrzeugverkehr gesperrt.

 

 

 

Ab Mittwoch, den 30.08.2023
ist der Postplatz samt Nebenstraßen voll gesperrt. Das betrifft die Straßen: Innere Schneeberger Str., Poststraße, Postplatz.

Ab Donnerstag, den 31.08.2023 ab 18 Uhr
ist die B 101 von Schillerstraße bis Engel-Kreuzung voll gesperrt. Es gibt eine Umfahrung analog zum Stadtfest.

Ab Freitag, den 01.09.2023 ab 8 Uhr
ist das komplette Festgebiet (innerer Sperrkreis) für den Aufbau gesperrt.

 

  • Um im Rahmen der Versorgung von Personen mit Wohnsitz im inneren Sperrkreis, den inneren Sperrkreis von 03.00 Uhr bis 08.00 Uhr zu befahren wird eine Vignette benötigt. Diese berechtigt lediglich zum Halten, nicht jedoch zum Parken.
  • Für das Befahren des äußeren Sperrkreises wird ebenfalls eine Vignette benötigt. Diese berechtigt zum Halten und Parken.
  • Jeder Haushalt sowie jedes Unternehmen mit Sitz im äußeren Sperrkreis erhält eine Vignette automatisch mit der Post ab dem 3. Quartal 2023 zugeschickt.
  • Zusätzliche Vignetten (z.B. weitere Fahrzeuge im Haushalt, Dienstfahrzeuge) können beantragt werden.
  • Für Privatpersonen: Falls Sie mehr als ein KfZ vom 01.-03.09.2023 im äußeren Sperrkreis bewegen müssen.
  • Für Unternehmen: Für Mitarbeiter, Lieferanten und Dienstfahrzeuge, die vom 01.-03.09.2023 den äußeren Sperrkreis befahren müssen, um das Unternehmen zu erreichen.
  • Die Unternehmen sind für die Beantragung der Vignetten ihrer Mitarbeiter zuständig.
  • Der Versand der Vignetten erfolgt ab Mitte August 2023!

Ab sofort können leider keine Anträge zwecks zusätzlich  benötigter Vignetten mehr angenommen werden. Die Vignette(n) für die Ein- und Ausfahrt zum Tag der Sachsen vom 01.-03.09.2023 für den Sperrbereich werden jedem Haushalt ab der 2.bzw. 3. Augustwoche zugesandt.