- Auf dem eigenen Grundstück, wenn das Fahrzeug während des Festes nicht bewegt werden muss.
- Auf einem Ausweichparkplatz außerhalb des Festgebietes, wenn das Fahrzeug genutzt werden muss.
Ausweichparkplätze werden im 3. Quartal mitgeteilt
Ausweichparkplätze werden im 3. Quartal mitgeteilt
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Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.